Alternative Investmentfonds tendenziell weniger reguliert
Geschlossene Beteiligungsmodelle werden in der Regel entweder als alternative Investmentfonds (AIF) oder als Anlage nach Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) – unter anderem Genussrechte oder Nachrangdarlehen – angeboten. Wie das dritte Quartal 2017 zeigt, gewinnen Letztere an Beliebtheit: Das Platzierungsvolumen stieg gegenüber dem zweiten Quartal um 38 Prozent. Damit standen 352 Millionen Euro zu Buche, die sich auf 18 Produkte verteilten. Bei den AIF hingegen zeigte die Kurve nach unten. Das prospektierte Eigenkapital sank um rund ein Achtel auf 182 Millionen Euro in 7 Fonds. Von Januar bis September war ein Rückgang von circa 27 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen.
Aus Sicht der Anbieter ist diese Entwicklung verständlich, denn AIF müssen deutlich strengere Vorgaben erfüllen als VermAnlG-Anlagen. Beispielsweise müssen AIF-Emittenten eine von der Finanzaufsicht zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) einrichten bzw. beauftragen. Das Asset-Management und die Geldflüsse werden so getrennt. Entsprechend bedeutet der Trend weg von AIF für die Anleger grundsätzlich mehr Risiken und weniger Transparenz.