Bundesregierung sieht keine Finanzaufsichts-Fehler bei P&R-Pleite
Rund 54.000 Anleger zittern um ihre Investments bei der P&R-Gruppe, der sie insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Schiffscontainerkauf und -vermietung anvertraut haben. Mittlerweile ist aus der P&R-Pleite ein Kriminalfall geworden, denn es fehlen etwa eine Million Container, für die die Anleger bezahlt haben.
Hätte das BaFin die P&R-Pleite verhindern können?
Hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unseriösen Geschäftspraktiken und die damit einhergehende P&R-Pleite früher aufdecken und unterbinden müssen? Nein, meint die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Die BaFin habe keine Verpflichtung, die Angaben der Verkaufsprospekte inhaltlich zu prüfen bzw. das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Formal seien die Prospekte korrekt gewesen.
Kritiker meinen dagegen, die BaFin hätte die Anleger effektiver schützen können und müssen – und sprechen von „Aufsichtsversagen par excellence“. So habe es beispielsweise in den Prospekten „versteckte Risikohinweise“ darauf gegeben, dass auch Anlegergelder anderweitig verwendet wurden als zum Kauf von Containern.