Die Nachtzeitklausel für Fahrräder ist immer noch häufig Vertragsbestandteil
Der Markt für E-Bikes, aber auch für hochwertige Mountainbikes und Designräder boomt. Der Verband der deutschen Zweiradindustrie erwartet, dass allein in diesem Jahr rund 800.000 Pedelecs (Elektrofahrräder) verkauft werden – in der Regel zu Preisen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Damit stehen beträchtliche Werte in Keller, Garage, Hausflur oder sonst wo. Und Werte sollten geschützt sein, insbesondere gegen Diebstahl. Aber auch, wenn die Versicherungssumme ausreichend erscheint, so können verschiedene Klauseln im Schadenfall für Ernüchterung sorgen. Die wohl bekannteste Einschränkung ist wohl die Nachtzeitklausel, die immer noch in vielen Verträgen zu finden ist.
In der Hausratversicherung sollte die Nachtzeitklausel für Farraddiebstahl nicht enthalten sein
Mit einer Erweiterung der Hausratversicherung lässt sich dies erreichen. Bei bereits vereinbartem Radschutz sollte überprüft werden, ob dieser auf dem aktuellen Stand ist. Eine Nachtzeitklausel beispielsweise, der zufolge bei einem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz gilt, muss heutzutage nicht mehr in Kauf genommen werden. Ebenso verhält es sich mit der Nachtzeiteinschränkung, die das Unterstellen der Räder in einem verschlossenen Fahrradkeller vorschreibt. Idealerweise sollte auch nach grob fahrlässig verursachten Schäden eine Leistung erfolgen. Bei der Tarifauswahl sollte zudem ein Blick auf die Klauseln geworfen werden, die den Erstattungsanspruch nach einem Diebstahl hochwertiger Teile regeln.
Sind Fahrradversicherungen sinnvoll?
Für noch höhere Ansprüche, gibt es auch spezielle Fahrradversicherungen, die nicht nur bei Diebstahl leisten. Der Versicherungsschutz kann je nach Angebot noch deutlich ausgedehnt werden. Er ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung bei einem Auto. Versichert werden kann z.B.:
- Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Reparaturen oder Vandalismus
- Beschädigungen durch Unfall, Brand, Explosion, Blitzschlag
- Fall- oder Sturzschäden