Anleger-Pflichtinformationen mit schlechtem Zeugnis
Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II sollte mit den Anleger-Pflichtinformationen für mehr Transparenz sorgen. Dadurch sollten bessere Entscheidungsgrundlagen für Investments geschaffen werden. Das gelingt nur bedingt. Eine neue Studie belegt dies, für die Prof. Stephan Paul von der Bochumer Ruhr-Universität neben rund 3.000 Kunden auch mehr als 150 Sparkassen und Banken befragt hat. „Die Fülle der Pflichtinformationen überfordert und verunsichert die Kunden“ lautet ein Fazit des Autors. Und weiter: „Den hohen Kosten steht ein bestenfalls zweifelhafter und tendenziell sogar negativer Nutzen entgegen.“ Im Endeffekt würden viele Privatanleger durch die unüberschaubare Informationsvielfalt von den Kapitalmärkten abgeschreckt.
Meinung der Bundesregierung zu den Anleger-Pflichtinformationen
Die Bundesregierung hält die Maßnahmen bei den Anleger-Pflichtinformationen dennoch für grundsätzlich zielführend und richtig. In einer Antwort auf eine FDP-Anfrage kontert sie: „Die Geeignetheitserklärung, die Ex-ante-Kosteninformationen sowie die Basisinformationsblätter nach der PRIIPs-VO ermöglichen es Kunden, Anlageentscheidungen auf einer besseren Grundlage zu treffen, und stellen aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich einen Nutzen für den Anleger dar.“ Ferner wird darauf verwiesen, dass die Evaluierung der Neuregelungen noch nicht abgeschlossen sei.